Das Antragsverfahren
Anruf genügt
Jede schriftliche und telefonische Mitteilung zur Bewertung des Pflegegrades wird von Ihrer Pflegekasse als Antrag gewertet. Die meldet sich mit einem Antragsformular und vereinbart einen Begutachtungstermin um den Pflegebedarf nach Pflegegraden festzustellen:
Zu dem Begutachtungstermin gilt es, alle Unterlagen wie Arztbriefe, Therapieberichte, Medikamentenpläne, Krankenhaus- und Entlassberichte, Pflegeprotokolle (Pflegetgagebuch) und bisherige Bescheinigungen zur Übergabe an den Gutachter bereitzuhalten.
Gut vorbereitet
...ist halb gewonnen. Ein Pflegetagebuch hilft jetzt enorm, sich auf die sieben Fragen-Module des Begutachtungsgesprächs vorzubereiten und die neuen Alltagsstrukturen auf den notwendigen Pflegebedarf und das eigene Familienleben abzustimmen:
Wer zeitnah dokumentiert hat es zudem deutlich leichter, auf den wachsenden Unterstützungsbedarf zu reagieren, kann schneller in die nächste Pflegestufe wechseln und gegen Pflegegradbescheide (schriftlich, innerhalb eines Monats) begründet vorgehen.
Gut zu wissen...
Sehenswertes
Die Ansprechpartner
Betreuung oder Pflege
Wer macht was: Ihre Krankenkasse ist für die medizinische Leistungen zuständig, während die angegliederte Pflegekasse für die Leistungen der Pflegeversicherung aufkommt. Das betrifft rund 3,5 Millionen Menschen, die so Zuhause versorgt werden.
Bei Fragen zur Pflege-Organisation, der Finanzierung und plötzlichen Pflegebelastungen, wie z.B. damit verbundene kurzzeitige Arbeitsverhinderung, bietet das Bundes-Pflegetelefon: 030 20 17 91 31 (Mo - Do, 9 bis 18 Uhr) annonyme und vertrauliche Unterstützung an.
Ambulant und Stationär
Wer in Deutschland ins Pflegeheim kommt, muss um die 3.000 Euro aus eigener Tasche zahlen, mehr als doppelt so viel wie noch vor 10 Jahren. Alternativen sind Pflegedienste, Haushaltshilfen oder die 24-Std-Betreuung der Pflegestützpunkte, Sozialdienste & Verbände:
Entsteht ein Pflegebedarf aufgrund eines Krankenhausaufenthalts, fragen Sie dort frühzeitig nach dem "Entlastungsmanagement". Das hilft, alle notwendigen Anträge kompetent und betreut schon vom Krankenbett aus auf den Weg zu bringen.
Fach- & Sachleistungen
Hilfsmittel einsetzen
Der Unterschied von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln liegt in der Kostenübernahme: Pflegehilfsmittel bezahlt die Pflegekasse, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Hilfsmittel (wie Rollatoren, Hör- und Sehhilfen, Prothesen, Rollstühle) werden von der Krankenkasse übernommen / bezuschusst.
Die Hilfsmittelanträge zum täglichen Verbrauch / Einsatz fallen im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen unter die Kategorie 54. Je nachdem, ob Sie zu Hause oder stationär betreut werden, zahlt die Pflegekasse unterschiedliche Leistungen.
Gut kombinieren
Sie können Ihre ambulante Pflege mit Angehörigen (oder anderen Privatpersonen) nach Ihren individuellen Bedürfnissen gestalten. Dafür hält die Pflegekasse bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad unterschiedliche Leistungsangebote bereit.
Bei der Nachbarschaftshilfe werden Freunde, Nachbarn und Bekannte dafür bezahlt, dass sie die Pflegebedürftigen z.B. zum Arzt begleiten oder zeitweise beaufsichtigen. Werden Pflegesachleistungen nur teilweise beansprucht, bietet sich auch die Kombinationspflege an.
Fallstricke & Hürden
Rechtliche Aspekte
Wer seine Schäfchen nicht 10 Jahre vor dem Pflegefall in's "Trockene" gebracht hat, muss mit Rückforderungen der Sozialkassen rechnen. Je nach Einkommen und Vermögen werden Ehepartner und unterhaltspflichtige Kinder zum Pflegekosten-Ausgleich herangezogen.
Erst nach Ablauf der Zehnjahresfrist gelten Schenkungen als „verfestigt“ und die Sozialbehörden können nicht mehr rückabwickelnd darauf zugreifen. Heißt, das rechtzeitige Handeln mit professioneller Rechtsbetreuung bleibt zum Selbstschutz ein Muss. Je früher, desto besser.
Zur Qual der Wahl
Eine selbstgenutzte Immobilie wird vom Sozialamt als Schonvermögen anerkannt und muss nicht verkauft werden. Steht aber ein dauerhafter Umzug in ein Pflegeheim an, kann das Sozialamt den Verkauf oder die Beleihung der Immobilie zur Deckung der Pflegekosten fordern.
Wird das Zuhause barrierefrei angepasst, kann - unabhängig vom Pflegegrad - ein Zuschuss von 4.180 € beantragt werden. Ein Ehepaar kann somit bis zu 8.360 € erhalten. Das deckt meist 50% der tatsächlichen Kosten. Eine zusätzliche Förderung ist über die KfW-Bank möglich.




























































