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Das Antragsverfahren


Die Verbraucherzentrale informiert: Der Weg zum Pflegegrad.

Anruf genügt

Jede schriftliche und telefonische Mitteilung zur Bewertung des Pflegegrades wird von Ihrer Pflegekasse als ein Antrag gewertet. Die meldet sich mit einem Antragsformular und bieten einen Begutachtungstermin an, um den Pflegebedarf nach Pflegegraden festzustellen:

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Zu dem Begutachtungstermin gilt es, alle Unterlagen wie Arztbriefe, die Therapieberichte, den Medikamentenplan, Krankenhaus- und Entlassberichte, sowie Pflegeprotokolle (das Pflegetgagebuch) und bisherige Bescheinigungen zur Übergabe an den Gutachter bereitzuhalten.

Wie Sie sich bei einem Pflegegrad-Antrag auf das Begutachtungsgesräch vorbereiten.

Gut vorbereitet

...ist halb gewonnen. Ein Pflegetagebuch hilft jetzt enorm, sich auf die 7 Fragen-Module des Begutachtungsgesprächs vorzubereiten und die anstehenden Alltagsstrukturen auf den notwendigen Pflegebedarf und das neue Familienleben abzustimmen:

Wer zeitnah dokumentiert hat es zudem deutlich leichter, auf den wachsenden Unterstützungsbedarf zu reagieren, kann schneller in seine nächste Pflegestufe wechseln und gegen Pflegegradbescheide - schriftlich, in Monatsfrist - begründet vorgehen.


Gut zu wissen...


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Sehenswertes  


Rat und Tat: Die Wege zur Pflege.
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Zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Antragstellung
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Welcher Pflegegrad liegt voraussichtlich vor
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Antworten zur Pflegekasse und der Pflegefinanzierung
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Die Ansprechpartner


Betreuung oder Pflege

Wer macht was: Ihre Krankenkasse ist für die medizinische Leistungen zuständig, während die jeweiligen Pflegekassen für die Leistungen der Pflegeversicherung aufkommen. Das betrifft rund 3,5 Millionen Menschen, die heute Zuhause versorgt werden.

Bei Fragen zur Pflege-Organisation, der Finanzierung und plötzlichen Pflegebelastungen, wie z.B. damit verbundene kurzzeitige Arbeitsverhinderung, bietet das Pflegetelefon: 030 20 17 91 31 (Mo - Do, 9 bis 18 Uhr) eine annonyme und vertrauliche Unterstützung.

Die Pflegevarianten: Verhinderungspflege,Übergangspflege und Kurzzeitpflege kennen.

Ambulant und Stationär

Wer in Deutschland ins Pflegeheim kommt, muss um die 3.200 Euro aus eigener Tasche zahlen, mehr als doppelt so viel wie noch vor 10 Jahren. Alternativen sind Pflegedienste, Haushaltshilfen oder die regionale 24-Std-Betreuung der Pflegestützpunkte, Sozialdienste & Verbände:

Entsteht ein Pflegebedarf aufgrund Krankenhausaufenthalt, ist dort frühzeitig nach dem "Entlastungsmanagement". zu fragen. Das hilft, alle notwendigen Anträge kompetent und betreut schon vom Krankenbett aus auf den Weg zu bringen.


Fach- & Sachleistungen


Wie Sie die Leistungen in der Pflege anpassen können.

Hilfsmittel einsetzen

Der Unterschied von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln liegt in der Kostenübernahme: Pflegehilfsmittel bezahlt die Pflegekasse, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Hilfsmittel (wie Rollatoren, Hör- / Sehhilfen, Prothesen, Rollstühle) werden von der Krankenkasse übernommen oder bezuschusst.

Die Hilfsmittelanträge zum täglichen Verbrauch / Einsatz fallen im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen unter die Kategorie 54. Je nachdem, ob Sie zu Hause oder stationär betreut werden, zahlt die Pflegekasse unterschiedliche Leistungen.

Hilfsmittel bezahlt Ihre Krankenkasse, Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen.

Gut kombinieren

Sie können Ihre ambulante Pflege mit Angehörigen (oder anderen Privatpersonen) nach Ihren jeweiligen Bedürfnissen gestalten. Dafür hält die Pflegekasse bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad unterschiedliche Leistungsangebote und Fördermittel bereit.

Bei der Nachbarschaftshilfe werden Freunde, Nachbarn und Bekannte dafür bezahlt, dass sie die Pflegebedürftigen z.B. zum Arzt begleiten oder zeitweise beaufsichtigen. Werden Pflegesachleistungen nur teilweise beansprucht, bietet sich auch eine "Kombinationspflege" an.


Fallstricke & Hürden


Wie Sie die Leistungen in der Pflege anpassen können.

Rechtliche Aspekte

Wer seine Schäfchen nicht 10 Jahre vor dem Pflegefall in's "Trockene" gebracht hat, muss mit Rückforderungen der Sozialkassen rechnen. Je nach Einkommen und Vermögen werden Ehepartner und unterhaltspflichtige Kinder zum Pflegekosten-Ausgleich herangezogen.

Erst nach Ablauf der Zehnjahresfrist gelten Schenkungen als „verfestigt“ und die Sozialbehörden können nicht mehr rückabwickelnd darauf zugreifen. Heißt, das rechtzeitige Handeln mit professioneller Rechtsbetreuung bleibt zum Selbstschutz ein Muss. Je früher, desto besser.

Hilfsmittel bezahlt Ihre Krankenkasse, Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen.

Zur Qual der Wahl

Eine selbstgenutzte Immobilie wird vom Sozialamt als Schonvermögen anerkannt und braucht nicht zwingend verkauft werden. Steht aber dann ein dauerhafter Umzug in ein Pflegeheim an, kann das Sozialamt den Verkauf oder die Beleihung der Immobilie zur Deckung der Kosten fordern.

Wird das Zuhause barrierefrei angepasst, kann unabhängig vom Pflegegrad ein Umbauzuschuss von 4.180 € beantragt werden. Ein Ehepaar kann somit bis zu 8.360 € erhalten. Das deckt meist 50% der tatsächlichen Kosten. Zusätzliche kann eine Förderung über die KfW-Bank beantragt werden.

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